§ Gesetzliche Rauchmelderpflicht

 

Auch in Baden-Württemberg sollen Rauchwarnmelder im August 2014 in Wohnräumen Pflicht werden. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Die geplante Übergangsfrist ist im Vergleich zu anderen Bundesländern recht kurz bemessen.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Speziell bei größeren oder mehrgeschossigen Häusern sollten die Rauchmelder sinnvollerweise vernetzt werden, damit man auch in der übrigen Wohnung mitbekommt, wenn z.B. im Keller ein Notfall aufgetreten ist. die Geräte werden dabei per Kabel- oder Funkverbindung untereinander verbunden. So melden im Brandfall alle Geräte Alarm und nicht nur das Gerät in unmittelbarer Nähe zum Brandherd.

Vernetzung per Kabel

Die Vernetzung  per Kabel ist eine sehr gute Wahl für Neubauten oder größere Umbauten, denn alle Rauchmelder müssen untereinander mit einem 2-adrigen Kabel verbunden werden. Der Vorteil dieser Technik ist die maximale Zuverlässigkeit und die Tatsache, dass die Batterie des Melders geschont werden, da kein Funkmodul mit Strom versorgt werden muss. ein Nachteil ist die schwierige Ortung des Alarm auslösenden Meldemoduls.

Vernetzung per Funk

Der gößte Vorteil der Funkvariante ist die Flexibilität - das heißt, auch in bereits bestehenden Gebäuten können Funknetzwerke problemlos nachträglich realisiert werden, weil das Verlegen zusätzlicher Kabel entfällt. Stattdessen wird in jeden Rauchmelder im Netzwerk ein funkmodul integriert und per Programmierung vernetzt. Die Alarmierung verläuft ähnlich wie bei der Verkabelung: ein Melder entdeckt den Rauch, löst Alarm aus und infomiert  gleichzeitig alle anderen Melder im Netz.